Öffnungszeiten
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Wenden Sie sich dazu bitte an das Servicecenter. Sofortige Termine werden nur in dringenden Fällen vergeben.
Service§Center: Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag zusätzlich 13:00 bis 15:00 Uhr (Anträge werden nach telefonischer Terminvereinbarung aufgenommen!)
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7:30 bis 15:30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7:30 bis 15:30 Uhr
Amtstagstermine: (Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr) werden nur gegen telefonische Voranmeldung vergeben
Anmeldung über das Servicecenter: Telefon 05760121 48120
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Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 5 760121
Fax: +43 5 760121 48188
Adresse
4840 Vöcklabruck
Ferdinand Öttl-Straße 12
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT48 0100 0000 0545 0710
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Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT23 0100 0000 0545 0772
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