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Öffnungszeiten

Das Bezirksgericht Krems arbeitet im Normalbetrieb. Folgendes ist zu beachten: 


  1. Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.

  2. Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Sicherheitskontrolle angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
  3. Jede persönliche Vorsprache ist telefonisch anzukündigen. Wählen sie dazu bitte die Nummer 02732/809-393100.

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

    Akteneinsicht ist nur gegen telefonische oder persönliche Voranmeldung während der Parteienverkehrszeiten Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.

  4. Öffnungszeiten

    Amtsstunden/ Einlaufstelle:
    Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Telefonischer Parteienverkehr:
    Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr

  5. Grundsätzliche Information zum Amtstag

Jede Vorsprache zum Amtstag erfordert eine telefonische Voranmeldung.

Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.

Wählen sie bitte die Nummer 02732/809-393100.

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr (gegen Voranmeldung)


Kontakt und Anreise

Telefon: +43 2732 809

Fax: +43 2732 809 393198

Adresse

3500 Krems an der Donau

Josef Wichner-Straße 2

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten befinden sich im Bereich des Amtsgebäudes, wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.

Gebührenpflichtige blaue Zone (Kurzparkplätze)
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Parkgebühr: 1 Euro pro Stunde
Parkdauer: maximal 3 Stunden

Gebührenpflichtige grüne Zone (Dauerparkplätze)
Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Parkgebühr: 0,50 Euro pro Stunde
Tagesticket: 4 Euro

Weitere Hinweise siehe auf der Hompage des Magistrats der Stadt Krems unter www.krems.at

Barrierefreiheit

Zugang

Ein Lift ist vorhanden, ebenso ein barrierefreier Zugang.
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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT42 0100 0000 0546 0906

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT02 0100 0000 0546 1723

BIC: BUNDATWW