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Öffnungszeiten

AMTSSTUNDEN

Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr.

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.

Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.

PARTEIENVERKEHR

Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung

telefonisch außerdem Dienstag und Donnerstag 12:00 bis 15:30 Uhr

EINGANGSKONTROLLE

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Termine sind vorher telefonisch zu vereinbaren

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3172 2261

Fax: +43 3172 41330

Adresse

8160 Weiz

Radmannsdorfgasse 22

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Entfernung zum Bahnhof der Steiermärkischen Landesbahnen beträgt 5 Gehminuten und zum Busbahnhof 3 Gehminuten.


Parkmöglichkeiten

In der Umgebung des Gerichtsgebäudes befinden sich gebührenpflichtige Kurzparkzonen und Parkgaragen.

Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gebäude ist barrierefrei zugänglich und ist ein barrierefreies WC vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT62 0100 0000 0547 0343

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT54 0100 0000 0547 0972

BIC: BUNDATWW