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Öffnungszeiten

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Amtsstunden:      Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr


Parteienverkehr nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen):

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.


Telefonische Erreichbarkeit: 

Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 


Termine zum Amtstag nur gegen telefonische Voranmeldung

Akteneinsicht ist nur gegen telefonische oder persönliche Voranmeldung während der Parteienverkehrszeiten möglich.


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.



Amtstag

Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2282 2625

Fax: +43 2282 2625 2200

Adresse

2230 Gänserndorf

Marchfelder-Platz 3

Öffentliche Verkehrsmittel

Nordbahn: Regionalzüge und Schnellbahn S1
Das Gerichtsgebäude ist lediglich fünf Gehminuten vom Bahnhof entfernt.

Parkmöglichkeiten

Für Besucher des Gerichtes steht eine geringe Anzahl von gebührenfreien Parkplätzen im Hofbereich des Gerichtsgebäudes zur Verfügung.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT81 0100 0000 0546 0786

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT68 0100 0000 0546 1699

BIC: BUNDATWW