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Öffnungszeiten

Parteienverkehr: 8:00 bis 12:00 Uhr

Einlaufstelle: 07:30 bis 15:30 Uhr, Zimmer 2

tel. Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Freitag von 7:30 - 11:30 Uhr, Dienstag, Donnerstag von 7:30 - 15:30 Uhr

Familienberatung: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

Erreichbarkeit

Telefon: +43 5 76014 343

Fax: +43 5 76014 343291

Adresse

6800 Feldkirch

Churerstraße 13

Parkmöglichkeiten

In der Churerstraße ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang ist möglich; ein Lift ist vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT28 0100 0000 0548 0364

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT05 0100 0000 0548 0584

BIC: BUNDATWW