Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen mehrere Personen wegen sexueller Übergriffe in Bischofshofen
Den sechs Jugendlichen wird u.a. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 Abs 1 und 3 erster Fall StGB) und das Vergehen des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellung minderjähriger Personen (§ 207a Abs 1 Z 1 und 2 und Abs 3 StGB) vorgeworfen.
Gegen einen jungen Erwachsenen wurde Anklage wegen des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung (§ 202 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB) sowie des Vergehens des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellung minderjähriger Personen (207a Abs 1 Z 1 und 2 und Abs 3 StGB) erhoben. Der zweite junge Erwachsenen wurde wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 Abs 1 und 3 erster Fall StGB) angeklagt.
Allen 16- bis 19-jährigen Angeklagten wird zusammengefasst zur Last gelegt, am 25. Dezember 2023 in Bischofshofen in wechselnder Zusammensetzung sexuelle Handlungen verschiedener Art an zwei stark alkoholisierten jugendlichen Frauen vorgenommen zu haben, wobei sie teilweise den auf deren Alkoholisierung zurückzuführenden wehrlosen Zustand der Opfer ausgenützt haben. Zudem seien Bild- und Videodateien von diesen sexuellen Übergriffen angefertigt worden. Die beiden Opfer erlitten jeweils eine schwere Körperverletzung in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung, was die Strafdrohung erhöht.
Zum Tatzeitpunkt waren alle Täter gerichtlich unbescholten. Auf inzwischen erfolgte Verurteilungen einzelner Angeklagter wegen anderer strafbarer Handlungen wird im Fall der neuerlichen Verurteilung im nunmehrigen Verfahren Bedacht zu nehmen sein.
Alle Angeklagten machten bislang von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Die Anklage fällt in die Zuständigkeit des für Jugendstrafsachen zuständigen Schöffensenats des Landesgerichtes Salzburg. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.