Staatsanwaltschaft Leoben

Öffnungszeiten
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Einschränkungen des Gerichtsbetriebs wegen COVID-19:
- Besuchsgenehmigungen für Insassen der Justizanstalt Leoben werden beim Eingang zur Justizanstalt ausgestellt. Es wird vorab ersucht bei der Staatsanwaltschaft Leoben unter der Nummer +43 3842 404 375711 oder +43 3842 404 375718 anzurufen, ob ein Besuch durch die Person(en), die einen solchen begehren, möglich ist.
- Parteienverkehr und Akteneinsicht von 8 Uhr bis 12 Uhr ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung unter +43 3842 404 37570
- Im gesamten Gerichtsgebäude ist eine FFP2-Maske zu tragen (Mund-Nasen-Schutz sowie Gesichtsschilder sind unzulässig)
- Mindestabstand von 2 m ist einzuhalten
- bei Anzeichen von COVID-19-Symptomen (insbesondere Fieber) wird der Zutritt verweigert.
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: ausnahmslos nur mehr telefonisch Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Erreichbarkeit
Adresse
Dr.Hanns Groß Straße Nr. 7
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Zugang
Barrierefreier Zugang, Lifte sowie ein barrierefreies WC sind vorhanden.
Die Zufahrt für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist bis zum Haupteingang möglich.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.