Nach tödlichem Schuss in der Türkkaserne: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
Aufgrund des großen Medieninteresses ergeht in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt aufgrund der Abgabe des tödlichen Schusses in der Türkkaserne in Spittal/Drau am 22. Oktober 2024 folgende Pressemitteilung:
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat wegen der oben angeführten Tat gegen den Wachsoldaten Anklage wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB beim zuständigen Landesgericht Klagenfurt als Geschworenengericht erhoben.
Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte im Zuge des Gespräches mit dem Opfer P. seine Dienstwaffe aus dem Holster nahm und den Abzug betätigte. Das Projektil durchdrang dessen Brust und Lunge und trat im Rückenbereich wieder aus. Das Opfer verstarb schließlich am hohen Blutverlust, der auf den Lungendurchschuss zurückzuführen war. Das Motiv für die Tat konnte nicht ermittelt werden. Der Angeklagte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.