Zuständigkeit
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht
ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen
und Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung im jeweiligen
Landesgerichtssprengel. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise
Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch
ausgebildete Fachbeamte.