Zuständigkeit
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht
ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen
und Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung im jeweiligen
Landesgerichtssprengel. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise
Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch
ausgebildete Fachbeamte.
Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Graz umfasst die politischen Bezirke Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Leibnitz, Deutschlandsberg und Voitsberg.
In Jugend- und Suchtmittelstrafsachen, Strafsachen wegen Gewalt im sozialen Nahraum sowie in Finanzstrafsachen sind besonders geschulte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eingesetzt.