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Rechtshörer:innen

Für Student:innen der Rechtswissenschaften ist es möglich, während ihrer Studienzeit vorübergehend bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften als Rechtshörer:innen tätig zu sein, um den Geschäftsbetrieb kennen zu lernen. Das Praktikum erfolgt unentgeltlich und umfasst eine Dauer von 4-8 Wochen.


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Tätigkeit

Im Rahmen der Rechtshörer:innenschaft bei der Staatsanwaltschaft Graz haben Sie insbesondere die Möglichkeit, Staatsanwält:innen bei ihrer täglichen Arbeit zu begleiten, Rechtsrecherchen vorzubereiten, Entscheidungsentwürfe zu konzipieren oder etwa Verhandlungen an der Seite des:der Ausbildungsstaatsanwaltes:wältin zu besuchen.


landesgericht graz-56

 

Erstinformation für Rechtshörer:innen bei der StA Graz

Sollten Sie sich für eine Rechtshörerschaft bei der Staatsanwaltschaft Graz interessieren, übermitteln Sie bitte ein Mail an stagraz.leitung@justiz.gv.at mit folgenden Beilagen:

 
• Bewerbungsschreiben samt Lebenslauf
• Studienerfolgsnachweis

 
Bitte führen Sie im Bewerbungsschreiben auch den gewünschten Zeitraum der Rechtshörer:innenschaft an. Empfehlenswert ist die Durchführung einer Rechtshörer:innenschaft bei der Staatsanwaltschaft erst nach Absolvierung der Studienfächer „Materielles Strafrecht“ und „Strafprozessrecht“. Plätze werden maximal ein Jahr im Vorhinein vergeben.

 
Über die Tätigkeit wird Ihnen nach Beendigung eine Bestätigung über die Dauer sowie die gezeigten Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ausgestellt.


landesgericht graz-31