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Zuständigkeit

Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten eingerichtet. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht führen sie die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Sprengel und unterstehen unmittelbar der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Justiz.