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Ombudsstelle

Sie haben Fragen zu einem gerichtlichen Verfahren, an dem Sie beteiligt sind?

Ihnen dauert ein gerichtliches Verfahren zu lange?

Sie fühlen sich unfreundlich behandelt?

Ihre Anliegen sind der Justiz wichtig! Deshalb wurden die Justiz-Ombudsstellen am 02.11.2007 bei den vier Oberlandesgerichten in Österreich (Wien, Linz, Graz und Innsbruck) installiert.

Der Eingriff in laufende Gerichtsverfahren, die Abänderung oder Kommentierung eines ergangenen Urteils liegen außerhalb der Beschwerdekompetenz der Ombudsstelle. Dies würde einen Eingriff in die durch die Österreichische Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Rechtsprechung darstellen. Sollten Sie mit einem Urteil nicht einverstanden sein, so bleibt Ihnen natürlich der Instanzenzug offen.


Die Justiz-Ombudsstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck ist für Sie da.


Wir nehmen Ihre Anregungen, Anfragen oder Beschwerden gerne an jedem Arbeitstag zwischen 08:30 Uhr und 12:30 Uhr entgegen:

Telefonisch unter der kostenfreien Nummer: 0800 / 800 440 14,

per Fax unter +43 (0) 5 76014 342195

per E-Mail unter: justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at

oder in einem persönlichen Gespräch in der Maximilianstraße 4, 9. Stock, Zimmer N 905.