Medienstelle
Leitung
Vertretung
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E-Mail:
Bei den größeren
Gerichten, bei allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind
Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über
Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind.
Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem
Medienerlass 2016, der Ihnen
im Bereich "Justiz > Medienstellen" als Download zur
Verfügung steht.
Die Mediensprecher:innen als Leiter:innen dieser Medienstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die sachgemäße Durchführung von laufenden Verfahren dadurch nicht vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet wird.
Unter den angegebenen Telefonnummern stehen die Mediensprecher:innen Journalist:innen für Auskünfte zur Verfügung.
Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.
Für allgemeine Anliegen verwenden Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die auf der Startseite (Landesgericht Wels) angeführt sind.
Die Medienstelle des Landesgerichtes Wels ist in Strafsachen erst nach Einbringung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft zuständig. Vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte an die im Ermittlungsverfahren ausschließlich zuständige Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wels.