Öffnungszeiten
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
Amtsstunden 07.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle 07.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr 08.00 bis 12.00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag - 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 31188
Adresse
5010 Salzburg
Rudolfsplatz 2
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Das
Landesgericht Salzburg ist mit den Obus-Linien 3, 5, 6, 8, 9, 10, 14,
25, 27, 28 und 840 erreichbar. Die Haltestationen befinden sich an
der Südseite des Gerichtsgebäudes in der Nonntaler Hauptstraße
bzw. gegenüber vor dem Bezirksgericht und am Beginn der Hellbrunnerstraße.
Der Stationsname lautet jeweils „Justizgebäude“.
Parkmöglichkeiten
In unmittelbarer Umgebung des Justizgebäudes befinden sich die Parkgaragen des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder und der Salzburger Landeshypothekenbank sowie der Parkplatz Petersbrunnstraße. Behindertenparkplätze sind an der Nordseite des Justizgebäudes in der Kaigasse ausgewiesen.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Justizgebäude Rudolfsplatz 2 ist über die Eingänge am Rudolfsplatz, der Nonntaler Hauptstraße und der Schanzlgasse barrierefrei erreichbar. Der Zugang über den Kajetanerplatz ist nicht barrierefrei gestaltet.
Sämtliche Geschosse sind barrierefrei über Lifte zu erreichen und mit barrierefreien WC-Anlagen ausgestattet.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT75 0100 0000 0545 0806
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT80 0100 0000 0545 0813
BIC: BUNDATWW