Landesgericht Salzburg

Öffnungszeiten
Der Gerichtsbetrieb bleibt weiterhin aufrecht.
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
Weitere Informationen zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie auch nachfolgend und in der oben befindlichen Navigationsleiste im Bereich "COVID-19"
Amtsstunden 07.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle 07.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr 08.00 bis 12.00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Landesgericht Salzburg ist mit den Obus-Linien 3, 5, 6, 8, 9, 10, 14, 25, 27, 28 und 840 erreichbar. Die Haltestationen befinden sich an der Südseite des Gerichtsgebäudes in der Nonntaler Hauptstraße bzw. gegenüber vor dem Bezirksgericht und am Beginn der Hellbrunnerstraße. Der Stationsname lautet jeweils „Justizgebäude“.
Parkmöglichkeiten
In unmittelbarer Umgebung des Justizgebäudes befinden sich die Parkgaragen des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder und der Salzburger Landeshypothekenbank sowie der Parkplatz Petersbrunnstraße. Behindertenparkplätze sind an der Nordseite des Justizgebäudes in der Kaigasse ausgewiesen.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Justizgebäude Rudolfsplatz 2 ist über die Eingänge am Rudolfsplatz, der Nonntaler Hauptstraße und der Schanzlgasse barrierefrei erreichbar. Der Zugang über den Kajetanerplatz ist nicht barrierefrei gestaltet.
Sämtliche Geschosse sind barrierefrei über Lifte zu erreichen und mit barrierefreien WC-Anlagen ausgestattet.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch