Landesgericht Ried im Innkreis

Öffnungszeiten
Der Gerichtsbetrieb bleibt auch während des aktuellen Lockdowns aufrecht.
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
Weitere Informationen zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie auch nachfolgend und in der oben befindlichen Navigationsleiste im Bereich "COVID-19"
EINSCHRÄNKUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA - SITUATION:
Aufgrund der derzeit auf rot geschalteten Corona-Ampel ist gemäß der Bestimmungen der Justizampel zur Vermeidung von Wartezeiten und Menschenansammlungen der Parteienverkehr bis auf Weiteres nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe möglich (Tel. 05 7601 21 51601). Sofortige Termine können nur in dringenden Fällen vergeben werden.
Es ergeht auch der Hinweis, dass im gesamten Gebäude FFP2 Masken zu tragen sowie ein Mindestabstand von 2 Meter zu wahren ist.
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT.
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Bahnhofstraße 56
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt vor dem Eingang in der Bahnhofstraße befindet sich eine Busstation; der südlich am Ende der Bahnhofstraße gelegene Bahnhof ist nur ca. 8 Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt.
Parkmöglichkeiten
Öffentliche Parkplätze finden sich auf den Straßen rund um das Gebäude, die am nächsten gelegenen in der Bahnhofstraße, in der Claudistraße und hinter/westlich der Justizanstalt.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang (Bahnhofstraße 56) sowie Aufzüge und WC-Anlagen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind in jedem Stockwerk vorhanden
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.