Landesgericht Ried im Innkreis

Öffnungszeiten
Der Gerichtsbetrieb bleibt auch während der aktuellen Covid-19-Pandemie aufrecht.
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
EINSCHRÄNKUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA - SITUATION:
Informationen zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie nachfolgend sowie in der Navigationsleiste "Covid-19" (oben) und in der Hausordnung (rechts).
- Personen, die das Gerichtsgebäude betreten oder sich darin aufhalten, haben strikt einen Mindestabstand von zumindest zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes im Gerichtsgebäude wird beginnend mit 1. Juni 2022 bis auf weiteres ausgesetzt.
- Der Zutritt zu Verhandlungen kann für Sachverständige, Dolmetscher:innen sowie Besucher:innen durch sitzungspolizeiliche Anordnungen der Entscheidungsorgane (Richter:innen und Rechtspfleger:innen) vom Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) abhängig gemacht werden.
- Für den Parteienverkehr wird eine telefonische Voranmeldung empfohlen, was auch eine allfällige Wartezeit verkürzt.
Amtsstunden: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Servicecenter: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT.
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt vor dem Eingang in der Bahnhofstraße befindet sich eine Busstation; der südlich am Ende der Bahnhofstraße gelegene Bahnhof ist nur ca. 8 Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt.
Parkmöglichkeiten
Öffentliche Parkplätze finden sich auf den Straßen rund um das Gebäude, die am nächsten gelegenen in der Bahnhofstraße, in der Claudistraße und hinter/westlich der Justizanstalt.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang (Bahnhofstraße 56) sowie Aufzüge und WC-Anlagen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind in jedem Stockwerk vorhanden
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch