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Landesgericht Ried im Innkreis

Landesgericht Ried im Innkreis

Öffnungszeiten


Der Gerichtsbetrieb bleibt auch während der aktuellen Covid-19-Pandemie aufrecht.
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.

EINSCHRÄNKUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA - SITUATION:

Informationen zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie nachfolgend sowie in der Navigationsleiste "Covid-19" (oben) und in der Hausordnung (rechts).

  • Personen, die das Gerichtsgebäude betreten oder sich darin aufhalten, haben strikt einen Mindestabstand von zumindest zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes im Gerichtsgebäude wird beginnend mit 1. Juni 2022 bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Der Zutritt zu Verhandlungen kann für Sachverständige, Dolmetscher:innen sowie Besucher:innen durch sitzungspolizeiliche Anordnungen der Entscheidungsorgane (Richter:innen und Rechtspfleger:innen) vom Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) abhängig gemacht werden.
  • Für den Parteienverkehr wird eine telefonische Voranmeldung empfohlen, was auch eine allfällige Wartezeit verkürzt.


Amtsstunden:         7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle:           7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr:     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Servicecenter:         8.00 Uhr bis 15.00 Uhr


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT.

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


Amtstag

Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag, 8.00 -12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 51188

Adresse

4910 Ried im Innkreis
Bahnhofstraße 56

Öffentliche Verkehrsmittel

Direkt vor dem Eingang in der Bahnhofstraße befindet sich eine Busstation; der südlich am Ende der Bahnhofstraße gelegene Bahnhof ist nur ca. 8 Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt.


Parkmöglichkeiten

Öffentliche Parkplätze finden sich auf  den Straßen rund um das Gebäude, die am nächsten gelegenen in der Bahnhofstraße, in der Claudistraße und hinter/westlich der Justizanstalt.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang  (Bahnhofstraße 56) sowie Aufzüge und WC-Anlagen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind in jedem Stockwerk vorhanden

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT33 0100 0000 0545 0301
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT50 0100 0000 0545 0480
BIC: BUNDATWW

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