Landesgericht Leoben

Öffnungszeiten
Amtsstunden
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr nur nach telefonischer Anfrage:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.Nr.: 03842 404
Justiz-Servicecenter
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen.
Tel.Nr.: 03842 404 325 000
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Buslinien der Leobener (Linie L) Verkehrsbetriebe, Post- und Österreichische Bundesbahnen sowie MGV (Regionalbus 810) halten in unmittelbarer Nähe des Justizzentrums (Haltestelle Nennersdorfer Straße oder Bürgerwaldsiedlung). Der anschließend ansteigende, über eine Treppe führende Fußweg beträgt ca. 4 Minunten.
Parkmöglichkeiten
Vor dem Justizzentrum Leoben sind gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.
Zufahrt für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist bis zum Haupteingang möglich.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch