Landesgericht Krems an der Donau

Öffnungszeiten
Information zum Gerichtsbetrieb während des aktuellen Lockdowns
Der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt weiter aufrecht.
Natürlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern. Deshalb gilt generell im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, eine FFP 2- Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen und einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Trotz aufrechten Gerichtsbetriebs kann es in den nächsten Wochen dazu kommen, dass Verhandlungen auf einen späteren Termin verlegt werden müssen. Wir sind bemüht, Sie davon zeitgerecht zu informieren. Im Übrigen ist Ladungen auch weiterhin Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Wählen sie bitte die Nummer 02732/809-393100.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Die Strafabteilung ist - abgesehen von dringenden Fällen - am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils nur bis 12.00 Uhr erreichbar.
1. Für Angelegenheiten im Arbeits- und Sozialrecht gelten folgende Besonderheiten
Für den Amtstag ist - mit Ausnahme dringender Angelegenheiten - eine telefonische Voranmeldung unter Terminvergabe erforderlich.
Für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen und Pflegegeld stehen Ihnen darüber hinaus auf dieser Seite Formulare zur Verfügung.
In allen übrigen Fällen der Klagen gegen Bescheide ist neben der Vorlage des Bescheides selbst (im Original oder in Kopie) eine einfache und klare Formulierung, dass Sie gegen den Bescheid Klage erheben wollen, notwendig. Orientieren Sie sich für die notwendigen Angaben an den zur Verfügung gestellten Formularen. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich einbringen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch an das Gericht.
Verwiesen wird auf die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten für Eingaben an das Gericht.
2. Formulare
Zur Reduktion der persönlichen Vorsprachen stehen Ihnen auf dieser Seite Formulare für die Erhebung einer Klage zur Verfügung. Laden Sie das jeweilige Formular hinunter, füllen Sie es - soweit wie möglich genau aus - unterschreiben Sie es, wenn möglich legen Sie die angeführten Unterlagen bei und schicken Sie die Klage über die auf der Homepage genannten Möglichkeiten an das Gericht.
3. Für allfällige Anfragen an die Staatsanwaltschaft Krems gilt
Vor jedem Aufsuchen der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer 02732/809-393308 erforderlich. Es wird zunächst telefonisch abgeklärt, ob Ihnen Zugang ins Justizgebäude gewährt wird. Nach Möglichkeit werden sämtliche Anliegen telefonisch erledigt. Zugang zur Staatsanwaltschaft Krems wird nur in unausweichlichen Fälle gewährt.
Öffnungszeiten während des aktuellen Lockdowns
Amtsstunden/ Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 07.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Es werden Temperaturmessungen durchgeführt. Dies kann auch dazu führen, dass der Zutritt zum Gebäude verweigert wird.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Josef Wichner Straße 2
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtige blaue Zone (Kurzparkplätze)
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis -18.00 UhrParkgebühr: 1 Euro pro Stunde
Parkdauer: maximal 3 Stunden
Gebührenpflichtige grüne Zone (Dauerparkplätze)
Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 UhrParkgebühr: 0,50 Euro pro Stunde
Tagesticket: 4 Euro
Weitere Hinweise siehe auf der Hompage des Magistrats der Stadt Krems unter www.krems.at.
Barrierefreiheit
Zugang
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.