Öffnungszeiten
Information zum Gerichtsbetrieb
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr und Amtstag:
nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag während der Amtsstunden.
Das Justiz-Servicecenter befindet sich im Erdgeschoß rechts
Akteneinsicht ist nur gegen telefonische Voranmeldung während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Amtsstunden der Verwahrungsstelle:
Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kopierstelle:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2262 799
Fax: +43 2262 799 900
Adresse
2100 Korneuburg
Landesgerichtsplatz 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Norwestbahn: Regionalzüge, Schnellbahn S 3
Das Justizzentrum ist ungefähr sechs Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze befinden sich an der Rückseite der Justizanstalt entlang der Brückenstraße und auf der der anderen Seite des Justizzentrums nach der Straße "Zum Scheibenstand" neben der Dr. Josef Gerstenecker-Straße.
Es wird gebeten, die Abstellflächen in der Brückenstraße vor den Kleingärten den Anrainern zu überlassen.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT42 0100 0000 0546 1682
BIC: BUNDATWW