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Angeklagter soll Anschlag in Villach (Kärnten) verübt haben

Verhandlung am 27. und 28. Mai 2026
Das Geschworenenverfahren ist für den 27. und 28. Mai 2026 jeweils ab neun Uhr am Landesgericht Klagenfurt angesetzt. Wer die Verhandlung besuchen möchte, muss sich zuvor auf einer Anmeldeplattform registrieren. Es gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen und ein striktes Foto- und Filmverbot.

Der 23-jährige Angeklagte soll am 15. Februar 2025 einen Anschlag in Villach verübt haben. Mit einem Klappmesser soll er einen Menschen getötet und fünf weitere schwer verletzt haben. Dem Angeklagten werden terroristische Straftaten zur Last gelegt. Er soll die teils versuchten, teils vollendeten Verbrechen des Mordes begangen haben. Die Taten sollen laut Anklage dazu geeignet gewesen sein, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen. Dabei habe der Angeklagte mit dem Vorsatz gehandelt, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern.

Die Verhandlung findet am 27. und 28. Mai jeweils von 9 Uhr bis 16.30 Uhr (oder
länger) in den Verhandlungssälen 10 und 29 des Landesgerichts Klagenfurt statt.

 

Foto- und Filmverbot

Dieses Geschworenenverfahren wird unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Im gesamten Haus besteht entsprechend Punkt C.1. der Hausordnung des Landesgerichts Klagenfurt ein Verbot von Bild- und Tonaufnahmen. Fernseh und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen vonVerhandlungen sind unzulässig. Diesbezüglich wird auf § 22 MedienG sowie auf § 228 Abs 4 StPO verwiesen. Ebenso ist es untersagt, Zeichnungen von dem Angeklagten oder dem Geschehen im Verhandlungssaal anzufertigen.

Da in diesem Verfahren ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht, werden die Medien zudem ersucht, keine der involvierten justiziellen Entscheidungsträger:innen (u.a. Richter:innen und Geschworene) namentlich zu nennen.


Anmeldung zur Verhandlung

Medienvertreter:innen und Zuhörer:innen die dieses Geschworenenverfahren besuchen möchten, müssen sich zuvor unter diesem Link registrieren:
https://etermin.justiz.gv.at/anmeldung_lg_klagenfurt
(getrenntes Anmeldeverfahren für Medienvertreter:innen und Zuhörer:innen). 

Für die Anmeldung wird unter anderem die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
benötigt. Die Anzahl der Sitzplätze in den Verhandlungssälen ist begrenzt. Es gilt das Prinzip „first come, first served“. Wichtig für Medienvertreter:innen: Pro Medium werden max. zwei Sitzplätze vergeben.

Die Anmeldefrist endet am 27. April um 23 Uhr oder wenn das vorhandene Kontingent an Sitzplätzen erreicht wurde.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anmeldungen via Telefon oder E-Mail nicht angenommen werden können.