Zuständigkeit
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro (ausgenommen Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie Handelssachen) und (unabhängig vom Streitwert) unter anderem für Amtshaftungsfälle, Kraftloserklärungen, vor dem 1.1.2005 angefallene Todeserklärungen sowie Enteignungsentschädigungen im Bundesland Wien zuständig.
Weiters werden hier Überbeglaubigungen nach dem Haager Beglaubigungsübereinkommen sowie Zwischenbeglaubigungen von Unterschriften für das Bundesland Wien vorgenommen.
Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen - unabhängig vom Streitwert - den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).
In zweiter Instanz ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Wiener Bezirksgerichte (ausgenommen Bezirksgericht für Handelssachen Wien) in Zivilrechtssachen (nicht in Strafrechtssachen) zuständig.