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Hausordnung

Für diese Dienststelle wurde nach § 16 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) eine Hausordnung erlassen, die zu beachten ist.

Die Hausordnung findet sich unten unter "Downloads".

Im Justizpalast ist - wie in allen öffentlichen Gebäuden - das Rauchen grundsätzlich gesetzlich verboten (§ 13 Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG).

Der Zutritt zum Gebäude ist nur beim Eingang Schmerlingplatz ("bei den Löwen") möglich. Der Ausgang Museumstraße steht nur für das Verlassen des Gebäudes zur Verfügung.