Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

Öffnungszeiten
Amtszeit: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Die Einlaufstelle ist während der gesamten Amtszeit geöffnet.
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Die Ausstellung von Apostillen und Zwischenbeglaubigungen erfolgt bis 31.03.2023 weiterhin ausschließlich gegen vorherige telefonische Terminvereinbarung unter +43 1 52152 3533. Ab 01.04.2023 ist keine telefonische Terminvereinbarung mehr erforderlich, die Ausstellung erfolgt ohne Voranmeldung Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Die Entgegennahme von Protokollaranbringen nicht dringlicher Art erfolgt ausschließlich dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
U-Bahn U2, U3: Volkstheater
Straßenbahn 1, 2, 71, D: Dr.-Karl-Renner-Ring
Straßenbahn 46: Schmerlingplatz
Straßenbahn 49: Dr.-Karl-Renner-Ring oder Volkstheater
Autobus 48A: Dr.-Karl-Renner-Ring oder Volkstheater
Parkmöglichkeiten
Es gibt in der Nähe des Justizpalasts gebührenpflichtige Tiefgaragen.
Auf der Straße ist das Parken in der Umgebung des Gebäudes von Montag bis Freitag,
9 bis 22 Uhr, nur in Kurzparkzonen möglich und gebührenpflichtig (Parkdauer 2 Stunden).
Barrierefreiheit
Zugang
Rechts vom Haupteingang befindet sich hinter der Rampe ein für Rollstühle geeigneter Lift.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch