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Geschäftsverteilung - Auszug

Eine Geschäftsverteilung enthält detaillierte Regelungen, die die anfallenden Geschäfte im Voraus auf die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte verteilen. Diese Regelungen werden gemeinsam mit zahlreichen weiteren Informationen in Form einer Geschäftsverteilungsübersicht kundgemacht, die im Amtsgebäude angeschlagen ist. Zur leichteren Verständlichkeit wird hier nur ein Auszug aus dieser Geschäftsverteilungsübersicht wiedergegeben, um eine erste Orientierung über die Aufgabenbereiche der hier tätigen Bediensteten zu vermitteln. Dabei sind gewisse Vereinfachungen unvermeidlich. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen daher nicht dazu geeignet sind, das für die Behandlung einer bestimmten Sache im Einzelfall zuständige Organ mit Sicherheit zu ermitteln.