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Zuständigkeit

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und - unabhängig vom Streitwert – unter anderem für Amtshaftungsfälle sowie für Arbeits- und Sozialrechtsachen, Insolvenzsachen sowie Firmenbuchangelegenheiten der südlichen Steiermark (politische Bezirke Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz) zuständig.

Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen - unabhängig vom Streitwert - den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).

In zweiter Instanz ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Ost, Graz-West, Leibnitz,  Voitsberg und Weiz zuständig.