Öffnungszeiten
Der Amtstag in der Kalenderwoche 52 wird am Montag, 23.12.2024 (statt am 24.12.2024) abgehalten.
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.
Telefonnummer: +43 316 8064 0
Servicecenter: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.
Telefonnummer: +43 316 8064 3333
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Für den Amtstag ist eine Voranmeldung über das Justizservicecenter erforderlich.
Telefonnummer: +43 316 8064 3333
Amtstag
Dienstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Amtstag in der Kalenderwoche 52 wird am Montag, 23.12.2024 (statt am 24.12.2024) abgehalten.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 316 8064-0 / FAX: 43 316 8064 3600
Fax: +43 316 8064 3600
Adresse
8010 Graz
Marburger Kai 49
Parkmöglichkeiten
gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 34E, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse oder Gebietskrankenkasse (anschließender Fußweg ca. 2 Minuten), oder
Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 10 Minuten).
Barrierefreiheit
Zugang
Der gekennzeichnete barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude befindet sich neben dem Haupteingang. Vom Eingangsbereich aus sind alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT18 0100 0000 0547 0068
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT48 0100 0000 0547 0886
BIC: BUNDATWW