Landesgericht für Strafsachen Graz

Öffnungszeiten
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
ACHTUNG: Parteienverkehr nur nach vorheriger Anmeldung!
Erreichbarkeit
Adresse
Conrad-von-Hötzendorf Straße 41
Öffentliche Verkehrsmittel
Parkmöglichkeiten
gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude.
Eingangskontrolle: Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Barrierefreiheit
Zugang
Über den Haupteingang kann das Gericht barrierefrei über die dort ersichtliche Rampe betreten werden. Im Innenbereich verfügt das Amtsgebäude über einen rollstuhlgerechten Lift.
Hinweis für sehbeeinträchtigte Menschen
Das Amtsgebäude verfügt über ein taktiles Bodenleitsystem.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.