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Öffnungszeiten

Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: Montag, Mittwoch bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann. 

ACHTUNG: Parteienverkehr nur nach vorheriger Anmeldung!       

Erreichbarkeit

Telefon: +43 316 8047

Fax: +43 316 8047 5600

Adresse

8010 Graz

Conrad-von-Hötzendorf Straße 41

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Linien 4 (Liebenau) und 5 (Puntigam) halten an der Haltestelle "Steyrergasse" vom Jakominiplatz kommend. 

Parkmöglichkeiten

gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude.

Eingangskontrolle: Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Barrierefreiheit

Zugang

Über den Haupteingang kann das Gericht barrierefrei über die dort ersichtliche Rampe betreten werden. Im Innenbereich verfügt das Amtsgebäude über einen rollstuhlgerechten Lift. 

Hinweis für sehbeeinträchtigte Menschen

Das Amtsgebäude verfügt über ein taktiles Bodenleitsystem. 

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT23 0100 0000 0547 0075

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT53 0100 0000 0547 0893

BIC: BUNDATWW