Kontaktmöglichkeit mit dem Bundesministerium für Justiz
So können Sie das Bundesministerium erreichen:
- Telefon in der Zeit von 8:00h bis 16:00h:
0800 99 99 99 (in Österreich kostenlos)
+43 1 526 36 86 (aus anderen Ländern)
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenloser Telefon-Dolmetschdienst in Österreichischer Gebärdensprache unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Benötigen Sie individuelle Rechtsberatung?
Bitte nehmen Sie dafür die kostenlosen Rechtsberatungsstellen in Anspruch!
Auf oesterreich.gv.at finden Sie eine Auflistung von Einrichtungen, die Rechtsauskünfte anbieten.
Haben Sie ein Anliegen oder eine Frage zu einem Verfahren?
Anfragen an Gerichte und Staatsanwaltschaften sind DIREKT an diese zu richten. (siehe Gerichtssuche bzw. Liste der Gerichte oder Liste der Staatsanwaltschaften ).
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E - Mails entgegen nehmen. Nutzen Sie daher – neben Telefon, Schriftsatz und Telefax – die Möglichkeit von
Allgemeine Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften in elektronischer Form (via JustizOnline).
Keine Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen
Die Rechtsprechung ist unabhängig. Das Bundesministerium für Justiz darf daher Gerichtsentscheidungen nicht überprüfen, aufheben oder abändern. Wenn Sie mit einer Gerichtsentscheidung unzufrieden sind, können Sie ein Rechtsmittel erheben (Detaillierte Informationen dazu finden sich auf www.oesterreich.gv.at .)
Hier geht es zum Kontaktformular .