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Geschichtliches

Die Wiener Jugendgerichtshilfe wurde bereits im Jahre 1911 als "Komitee für Jugendgerichtshilfe" gegründet. Sie hat im Laufe der Zeit wechselnde Aufgaben erfüllt. Ab dem Jahre 1920 wurden der Wiener Jugendgerichtshilfe zuerst im Jugendgericht Wien 1030, Hainburgerstraße 24 Räumlichkeiten im Gerichtsgebäude zur Verfügung gestellt. Dieses übersiedelte im Jahre 1922 nach Wien 1030, Rüdengasse 7-9, wo nach Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1928 am 1.1.1929 der Jugendgerichtshof Wien eröffnet wurde. Die Zuständigkeit  dieses Gerichtshofes umfasste die gesamte Strafgerichtsbarkeit sowie die Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit im Falle von Erziehungsnotständen in einer Organisationseinheit bei Jugendlichen und zwar sowohl auf Bezirksgerichts- als auch auf Landesgerichtsebene und bestimmte damit das Aufgabengebiet der Wiener Jugendgerichtshilfe.

Seit dem Jahre 1947 ist die Wiener Jugendgerichtshilfe eine Dienststelle des Bundes. Sie war zuerst dem Oberlandesgericht Wien unterstellt und wurde 1957 in den Bereich der Justizanstalten eingegliedert.

Der Jugendgerichtshof Wien übersiedelte am 1.1.2003 in das Landesgericht für Strafsachen Wien. Am 30.6.2003 wurde der Jugendgerichtshof Wien geschlossen und die Agenden wurden dem Landesgericht für Strafsachen Wien beziehungsweise den Wiener Bezirksgerichten zugeordnet. Die Wiener Jugendgerichtshilfe ist seit 1.1.2003 im Verwaltungsgebäude der Justizanstalt  Wien-Josefstadt untergebracht. Die heutigen Aufgaben der Wiener Jugendgerichtshilfe  sind im Wesentlichen im Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG) festgelegt.

Im September 2011 hat die Wiener Jugendgerichtshilfe mit einem Festakt im Bundesministerium für Justiz ihr 100-jähriges Bestehen gefeiert und eine Festschrift verfasst.

Im Juli 2013 wurde österreichweit eine Familiengerichtshilfe eingerichtet, die die Aufgaben der Wiener Jugendgerichtshilfe im Pflegschaftsbereich übernommen hat.

Die aktuellen Tätigkeitsfelder sind dem Menüpunkt Aufgaben zu entnehmen.