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Haftentscheidungshilfe

Für das Gericht und die Staatsanwaltschaft werden alle Umstände ermittelt, die für die Entscheidung über die mögliche Freilassung von Beschuldigten maßgeblich sind. 

Die Sozialarbeiter:innen und Psychologinnen bzw. Psychologen tragen zur ‒ nach Möglichkeit Verkürzung ‒ der Untersuchungshaft, unter anderem durch Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsbildes, Abklärung des sozialen Empfangsraumes, Einzelfallbesprechungen, Vernetzungen mit Betreuungseinrichtungen, sowie bei Bedarf durch Erstattung von alternativer Unterbringungsmöglichkeiten zur Untersuchungshaft, bei. Eventuelle Haftausschließungsgründe, wie verzögerte Reife, werden aufgezeigt und allenfalls weitere medizinische und/oder psychiatrische Abklärungen angeregt. Die Ergebnisse werden vorweg in Berichtsform dem Gericht übermittelt und bei der Haftverhandlung erörtert.