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Aufgaben

Die Aufgaben, mit denen die Wiener Jugendgerichtshilfe von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft betraut werden kann, sind im § 48 Jugendgerichtsgesetz (JGG) normiert.

Gemäß § 49 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist die Wiener Jugendgerichtshilfe mit der Betreuung von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt beauftragt.


Die Aufgaben lassen sich im Wesentlichen in vier Aufgabenbereiche zusammenfassen:

  • Verfassen von Jugenderhebungen für das Strafverfahren (§ 48 Abs 1 JGG)
  • Erstellen von Haftentscheidungshilfen (§ 48 Abs 4 JGG)
  • Betreuung der Jugendlichen und Jungen Erwachsenen im Jugenddepartement der Justizanstalt Wien-Josefstadt (§ 49 Abs 1 JGG), und
  • Vermittlung gemeinnütziger Leistungen von Jugendlichen (§ 29b BewHG).