Besucherinformationen
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Besuchszeiten des Forensisch-therapeutisches Zentrum Wien-Mittersteig
Glas- und Tischbesuch
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Es ist erforderlich, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in das Forensisch-therapeutische Zentrum gewährt werden kann.
Besuchszeiten gemäß § 93 StVG:
Montag:
08:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag:
08:30 bis 14:30 Uhr
Mittwoch:
12:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag
kein Besuch
Freitag:
08:30 bis 11:30 Uhr
Samstag:
08:30 bis 11:30 Uhr
Keine Besuchsmöglichkeit an Donnerstagen sowie Sonn- und Feiertagen!
Besuchsdauer pro Woche: maximal 2 Termine, insgesamt maximal 2 Stunden
Besucheranzahl: pro Termin maximal 2 Personen
Besuchsannahmeschluss: 30 Minuten vor dem Besuchsende
Nur gegen telefonische Voranmeldung – ausschließlich zu folgenden Zeiten:
Die telefonische Anmeldung hat spätestens zwei Tage vor dem geplanten Besuch zu den Amtsstunden zu erfolgen (Name des Insassen, Name des Besuchers/der Besucherin, Besuchstag, Uhrzeit und Dauer).
Videotelefonie ausschließlich an folgenden Tagen:
Mittwoch:
08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 14:30 Uhr
Verhaltensregeln:
Jeder Besucher hat eine FFP-2-Schutzmaske mitzubringen, welche nach erfolgter Handdesinfektion aufzusetzen ist. Die Schutzmaske muss während des gesamten Besuches getragen werden.
Es ist den Anweisungen des Justizwachpersonals unbedingt Folge zu leisten. Beim Besuch dürfen keinerlei Gegenstände übergeben bzw. übernommen werden. Ein Missbrauch kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Tiere sind ausnahmslos verboten.
Es kann vorkommen, dass es aufgrund von Platzmangel zu Einschränkungen der Besuchszeiten kommen kann. Hier bitten wir Sie um Verständnis.
Besuche gemäß § 96 StVG bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Besuche von Treuhändern, Notaren, Rechtsbeiständen, etc. werden nicht in die Besuchszeiten eingerechnet.