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Besucherinformationen

Besuch nur gegen telefonische Voranmeldung – ausschließlich zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr
Die telefonische Anmeldung hat spätestens zwei Tage vor dem geplanten Besuch zu erfolgen (Name des Insassen, Name des Besuchers/der Besucherin, Besuchstag, Uhrzeit und Dauer).

Es ist erforderlich, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in das  Forensisch-therapeutische Zentrum gewährt werden kann.

Besuchszeiten gemäß § 93 StVG:

Montag:

08:30 bis 14:30 Uhr

Dienstag:

08:30 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:

12:30 bis 14:30 Uhr

Donnerstag:

kein Besuch

Freitag:

08:30 bis 11:30 Uhr

Samstag:

08:30 bis 11:30 Uhr


Keine Besuchsmöglichkeit an Sonn- und Feiertagen!

Besuchsdauer pro Woche:  maximal 2 Termine, insgesamt maximal 2 Stunden
Besucheranzahl:                   pro Termin maximal 2 Erwachsene + 1 Kind bis zum 14. Lebensjahr
Besuchsannahmeschluss:  30 Minuten vor dem Besuchsende

Videotelefonie ausschließlich an folgenden Tagen:

Mittwoch:

08:30 bis 12:30 Uhr

Donnerstag

08:30 bis 14:30 Uhr


Verhaltensregeln:

Es ist den Anweisungen des Justizwachpersonals unbedingt Folge zu leisten. Beim Besuch dürfen ohne vorherige Genehmigung keinerlei Gegenstände übergeben bzw. übernommen werden. Ein Missbrauch kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Tiere sind ausnahmslos verboten.

Es kann vorkommen, dass es aufgrund von Platzmangel zu Einschränkungen der Besuchszeiten kommen kann. Hier bitten wir Sie um Verständnis.

Besuche gemäß § 96 StVG bleiben von diesen Regelungen unberührt.

Besuche von Treuhändern, Notaren, Rechtsbeiständen, etc. werden nicht in die Besuchszeiten eingerechnet.