Besucherinformationen
Besuch nur gegen telefonische Voranmeldung – ausschließlich zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr
Die telefonische Anmeldung hat spätestens zwei Tage vor dem geplanten Besuch zu erfolgen (Name des Insassen, Name des Besuchers/der Besucherin, Besuchstag, Uhrzeit und Dauer).
Es ist erforderlich, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in das
Forensisch-therapeutische Zentrum
gewährt werden kann.
Besuchszeiten gemäß § 93 StVG:
Montag: | 08:30 bis 14:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 bis 14:30 Uhr |
Mittwoch: | 12:30 bis 14:30 Uhr |
Donnerstag: | kein Besuch |
Freitag: | 08:30 bis 11:30 Uhr |
Samstag: | 08:30 bis 11:30 Uhr |
Keine Besuchsmöglichkeit an Sonn- und Feiertagen!
Besuchsdauer pro Woche: maximal 2 Termine, insgesamt maximal 2 Stunden
Besucheranzahl: pro Termin maximal 2 Erwachsene + 1 Kind bis zum 14. Lebensjahr
Besuchsannahmeschluss: 30 Minuten vor dem Besuchsende
Videotelefonie ausschließlich an folgenden Tagen:
Mittwoch: | 08:30 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 bis 14:30 Uhr |
Verhaltensregeln:
Es ist den Anweisungen des Justizwachpersonals unbedingt Folge zu leisten. Beim Besuch dürfen ohne vorherige Genehmigung keinerlei Gegenstände übergeben bzw. übernommen werden. Ein Missbrauch kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Tiere sind ausnahmslos verboten.
Es kann vorkommen, dass es aufgrund von Platzmangel zu Einschränkungen der Besuchszeiten kommen kann. Hier bitten wir Sie um Verständnis.
Besuche gemäß § 96 StVG bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Besuche von Treuhändern, Notaren, Rechtsbeiständen, etc. werden nicht in die Besuchszeiten eingerechnet.