Justizanstalt Wels

Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Im Rahmen der laufenden Bemühungen und Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von COVID-19 bzw. Einschleppung des Virus in die Justizanstalten sind
Besuche im Sinne des § 93 StVG derzeit unzulässig!
Weiterhin besteht zur Kompensierung und Aufrechterhaltung des Kontakts mit Angehörigen und sozialen Bezugspersonen die Möglichkeit vermehrter Telefonie und gelegentlicher Videotelefonie, auf die auch die Besuchsinteressentinnen bzw. Besuchsinteressenten ausdrücklich hingewiesen werden.
Um entsprechende fernmündliche Voranmeldung und Terminvereinbarung wird gebeten.
Ausgenommen vom Besuchsverbot sind Besuche im Sinne des § 96 StVG und andere privilegierte Besuche (z.B. Erwachsenenvertreter). Bei diesen Besuchen wird weiterhin auf die Verpflichtung zur strikten Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnamen („Glasscheibenbesuch“, Mindestabstand von zwei Metern sowie das Tragen einer FFP-2-Schutzmaske ohne Ausatemventil) hingewiesen!
Wir danken für Ihr Verständnis!
Hingewiesen wird zudem auf weitere Informationen unter www.justiz.gv.at/covid-19, auf Häufige Fragen – Corona und Justiz sowie auf die COVID-19 Rechtsgrundlagen für den Strafvollzug.
Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag: von 8.00 - 15.00 Uhr
Freitag: von 8.00 - 12.00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.
Zu Allerseelen, am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, und Karfreitag finden die Amtsstunden von 08.00 - 11.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.
Besuchszeiten:
Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehend abrufbaren Bereich "Besucherinformationen".
Erreichbarkeit
Adresse
Hamerlingstraße 1
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.
Barrierefreiheit
Zugang
Eine Barrierefreiheit ist nicht durchgängig gegeben. Unterstützung für das Betreten der Anstalt erhalten Sie durch das Betätigen des Sprechgerätes am Haupteingang der Justizanstalt.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Justizanstalt Wels liegt an der Westbahnstrecke und ist direkt mit dem Zug und anschließender Fahrt mittels Bus der "Welser Linie" oder Fußweg (Dauer ca. 20 Minuten) erreichbar.
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen befinden sich um die Justizanstalt.
Parkplätze mit unbeschränkter Parkdauer bestehen an der Nordseite der Justizanstalt und der Westseite (Lokalbahnplatz) sowie am Messegelände (Zufahrt beim Hochhaus in der Maria-Theresia-Straße). Eine Tiefgarage befindet sich in der Hamerlingstraße (Marktgarage, Ostseite der Justizanstalt). Die Zufahrt ist nur über die Maria-Theresia-Straße möglich (Einbahn).