Besucherinformationen
Besuchszeiten
Ein Besuch nach Terminvereinbarung ist fernmündlich oder online möglich.
Die Buchung von Besuchsterminen ist telefonisch im Zeitraum von
Montag - Donnerstag | 08.00 - 11.00 Uhr | und 13.00 - 15.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 - 11.00 Uhr |
unter der Telefonnummer +43 57 601 21 43104 sowie online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich
oder einfach folgenden QR-Code scannen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!
Bei den Strafgefangenen und Untergebrachten beträgt die Besuchszeit eine halbe Stunde pro Besuch und Woche. Alle sechs Wochen ist die Besuchsdauer auf mindestens eine Stunde zu verlängern. Jugendliche Strafgefangene wenigstens jede Woche einen Besuch von einer Stunde.
Bei Untersuchungshäftlingen beträgt die Besuchszeit zweimal eine halbe Stunde in der Woche.
Untersuchungshäftlinge bei denen der/die zuständige Staatsanwalt/in eine Sprechaufsicht anordnet, dürfen ausschließlich mit einem beim Landesgericht Wels erhältlichen Besucherschein besucht werden.
Besucher/innen, Vertreter/innen von öffentlichen Stellen und von Betreuungsstellen, sowie Rechtsbeistände, welcher der Torwache nicht bekannt sind haben sich auszuweisen.
- Letzter Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Besuchszeit.
- Besucher, die nicht bekannt sind, haben sich auszuweisen.
- Besucher, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Begleitung eines Erwachsenen.
- Sämtliche Gegenstände, die Besucher mitführen, müssen in den dafür vorgesehenen Verwahrkästen versperrt werden! (Einsatz: 2 Euro Münze)
- Depositen dürfen nur bei bewilligten Ansuchen abgegeben werden!
1) Besuchszeiten für Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge ohne gerichtliche Sprechaufsicht
Montag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag von 08:30 Uhr bis 11:15 Uhr
2) Besuchszeiten für Untersuchungshäftlinge mit gerichtlicher Sprechaufsicht
Montag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
3) Besuchszeiten für Freigänger (2 mal wöchentlich innerhalb oder außerhalb der JA)
Montag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bei einem Außenbesuch muss der Insasse von der Anstalt abgeholt werden. Ansonsten darf der Insasse die Anstalt nicht verlassen. Ein Außenbesuch von der Arbeitsstelle ist ohne Einrückung nicht erlaubt.
4) Besuchszeiten für Behördenvertreter und Rechtsbeistände
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ausnahmen nur mit Genehmigung des Anstaltsleiters bzw. des Inspektionsdienstes!
5) Besuchszeiten für Forensische Abteilung
wie Punkt 1) und 2) jedoch Montag und Mittwoch erst ab 09:45 Uhr