Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Öffentlichkeitsarbeit

Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden.

Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.

Betreffend den Strafvollzug sind in der Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz sowie in allen Justizanstalten Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich betraut sind. Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem Medienerlass 2014, der Ihnen im Bereich "Presse" als Download zur Verfügung steht. Die Mediensprecher als Leiter dieser Medienstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte der Insassinnen und Insassen und deren Angehörigen) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die Resozialisierung von Insassinnen und Insassen nicht gefährdet wird.

Die Strafvollzugsakademie verfügt über keine Medienstelle. Wenden Sie sich mit Ihrer Medienanfrage daher bitte an die Medienstelle im Bundesministerium für Justiz.


In diesem Bereich finden Sie Publikationen und Veranstaltungshinweise der Strafvollzugsakademie.