Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Pakete


Wäschepakete, welche per Post an die Justizanstalt St. Pölten gesendet oder im Zuge eines Besuches abgegeben werden, dürfen ausschließlich nur nachstehende Bekleidungsartikel beinhalten:

10 Unterhosen, 10 Paar Socken, 10 T-Shirts, 2 Pullover, je 2 Hosen (kurz und lang), 1 Jacke , je 1 Haube und Kappe, 1 Schal, 1 Paar Handschuhe

Verboten sind unter anderem folgende Gegenstände:

Elektrogeräte, Schuhe, Sonnenbrillen, Stofftiere, Schmuck, Schlüssel, Rasierer, Hygieneartikel, Taschen, Rucksäcke, Nahrungs- und Genussmittel

Es darf maximal 1 Wäschepaket empfangen werden. Bei längerer Anhaltung in der Justizanstalt St. Pölten kann bei Wechsel der Jahreszeiten (von Winter auf- Sommer bzw. umgekehrt) ein weiteres Paket mit passender Wäsche empfangen werden. Der Jahreszeit entsprechend unpassende Wäsche kann nach entsprechender Kontrolle beim Besuch hinausgegeben oder auf eigene Kosten an einen Empfänger versandt werden.


Da alle Pakete durchleuchtet werden, darf die maximale Größe von L:60cm, B:50cm, H:30cm nicht überschritten werden.