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Anstaltsführungen

Es werden nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen je nach Bedarf und Zielgruppe zum Beispiel Führungen, Besichtigungen, Informationsveranstaltungen, etc. angeboten. Aufgrund der Nachfrage kann es zu Vorlauf- bzw. Wartezeiten kommen. Zu beachten ist jedenfalls ein Mindestalter der Besucher/innen von 18 Jahren. Die maximale Gruppengröße beträgt 25 Personen. Falls Sie ein derartiges Vorhaben planen, bitten wir Sie um rechtzeitige und unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Justizanstalt.