Justizanstalt Salzburg

Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Seit 8. Februar 2021 sind Besuche von Insassinnen und Insassen durch Angehörige, etc. unter Einschränkungen wieder möglich.
Es dürfen maximal zwei Besucher gleichzeitig zum Besuch einer Insassin/eines Insassen zugelassen werden.
Auf die Hausordnung und den Anhang zur Hausordnung (siehe "Hausordnung" in der Navigation rechts), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern sowie der Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Schutzmaske ohne Ausatemventil wird hingewiesen!
Bei Betreten der Justizanstalt wird überdies eine verpflichtende Temperaturkontrolle durchgeführt!
Um entsprechende fernmündliche Voranmeldung und Terminvereinbarung wird gebeten (nähere Informationen zur Besuchsanmeldung (Zeiten und Kontaktmöglichkeit) sind der „Besucherinformation“ zu entnehmen (siehe rechts in der Navigation).
Weiterhin besteht zur Kompensierung und Aufrechterhaltung des Kontakts mit Angehörigen und sozialen Bezugspersonen die Möglichkeit vermehrter Telefonie und gelegentlicher Videotelefonie, auf die auch die Besuchsinteressentinnen bzw. Besuchsinteressenten ausdrücklich hingewiesen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Hingewiesen wird zudem auf weitere Informationen unter www.justiz.gv.at/covid-19, auf Häufige Fragen – Corona und Justiz sowie auf die COVID-19 Rechtsgrundlagen für den Strafvollzug.
Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 14.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.
Zu Allerseelen, am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, und Karfreitag finden die Amststunden von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.
Besucherzeiten:
Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehend abrufbaren Bereich "Besucherinformationen".
Sozialer Dienst:
Telefonische Erreichbarkeit des Sozialen Dienstes:
Montag, Dienstag, Donnerstag 07.30 bis 10.30 Uhr
Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 07.30 bis 09.30 Uhr
Erreichbarkeit
Adresse
Urstein Nord 73
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises möglich ist.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentlich erreichbar ist die Justizanstalt Salzburg mit der Buslinie 160 sowie der S-Bahn.
Parkmöglichkeiten
Es stehen keine Parkplätze vor der Justizanstalt Salzburg zur Verfügung.