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Öffnungszeiten

Amtszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 - 14:30 Uhr

Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr

An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.

Zu Allerseelen, am 24. und 31. Dezember - sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen - und Karfreitag finden die Amtsstunden von 08:00 bis 11:00 Uhr statt.

Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.

Besuchszeiten:

Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehenden abrufbaren Bereich (Besucherinformation)

Erreichbarkeit

Telefon: +43 732 778414 359000

Fax: +43 732 778414 359090

Adresse

4910 Ried im Innkreis

Bahnhofstraße 56

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.

Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.

Barrierefreiheit

Zugang

Leider gestaltet sich der Zugang zur Justizanstalt Ried aufgrund der baulichen Begebenheiten nicht barrierefrei, der Zugang ist aber grundsätzlich möglich. Sollten Sie Hilfe benötigen, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentlich erreichbar ist die Justizanstalt Ried mit den Zügen der ÖBB und einem anschließenden 5-minütigen Fußweg (Bahnhofstraße stadteinwärts) .

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe der Justizanstalt.

Bankverbindung

IBAN: AT220100000005460102

BIC: BUNDATWW