Arbeit und Ausbildung
Die Arbeit im Strafvollzug dient in erster Linie der beruflichen und sozialen Integration der Inhaftierten. Ziel der Arbeit ist die Förderung der Leistungsbereitschaft, eine generelle Verbesserung der Einstellung zur Arbeit und die Hebung der Motivationslage. Die Insassen sollen dadurch eine höhere Kommunikations- und Konfliktfähigkeit erlangen. Durch Mitbestimmung und Mitverantwortung wird eine Verbesserung der sozialen Verantwortung angestrebt. Des Weiteren wird dadurch eine bessere Entwicklung der körperlichen sowie geistigen Leistungsfähigkeit, eine Verbesserung der beruflichen Qualifikation durch Aus - bzw. Weiterbildung und ein auf der eigenen Leistungsfähigkeit beruhendes Selbstbewusstsein erwartet.
Daher besteht in zahlreichen Arbeitsbetrieben, Werkstätten und einem Unternehmerbetrieb die Möglichkeit zur Arbeit in verschiedenen Berufssparten.
Insassen im gelockerten Vollzug haben auch die Möglichkeit im Rahmen des Freigangs bei Wirtschaftsunternehmen oder öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften außerhalb der Justizanstalt beschäftigt zu werden.
Insassen die einen Mangel an Volksschulkenntnissen aufweisen, wird der erforderliche Unterricht ermöglicht.