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Arbeit und Ausbildung

Die Insassenbeschäftigung ist ein zentrales Resozialisierungsmittel im österreichischen Strafvollzug.
Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, schulische Bildung, Aus- und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, den Insassen entsprechende Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln bzw. zu erhalten.

Durch sinnvolle und nützliche Arbeit sollen die Insassen an ein geregeltes Leben außerhalb der Haft gewöhnt werden. Durch berufliche und schulische Bildungsmaßnahmen werden ihnen neue Perspektiven eröffnet.

Strafgefangene sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene, Arbeit zu verrichten. Untersuchungshäftlinge sind hingegen nicht zur Arbeit verpflichtet. Es kann ihnen jedoch auf Wunsch eine Arbeit zugewiesen werden, sofern ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.