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Behandlung und Betreuung

Es wird angestrebt, die Behandlung vergleichbar mit einer Langzeitrehabilitation in einem psychiatrischen Krankenhaus zu gestalten, wobei alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen einer Justizanstalt mit eingeschlossen sind.

Neben der medikamentösen Behandlung kommen auch verschiedene Formen der Einzel- und Gruppenbetreuung sowie für die Rehabilitation unentbehrliche sozialpsychiatrische Maßnahmen zur Anwendung. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ist das Behandlungsziel der Abbau der spezifischen Gefährlichkeit. Diese Voraussetzung für die bedingte Entlassung.

Die Unterbringung erfolgt in Wohngruppen, wo durch milieutherapeutische Maßnahmen und einen strukturiertem Tagesablauf versucht wird, stufenweise eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit der Insassen zu erreichen.

Unterschiedliche Gruppenaktivitäten sind auf die speziellen Defizite der Insassen ausgerichtet. Dazu gehört auch eine angeleitete Freizeitgestaltung. Besuche, Telefon- und Briefkontakte, Einzel- und Gruppenausgänge (sogenannte Sozialtrainings) sowie Unterbrechungen der Unterbringung gem. § 166 StVG sollen den Kontakt zur Außenwelt aufrecht erhalten bzw. vertiefen oder auch erneut herstellen.

Die maximal 145 Untergebrachten sind auf sieben Wohnstationen aufgeteilt. Zusätzlich gibt es noch eine Akutstation zur Aufnahme von Neuzugängen, für eventuell erforderliche Akutinterventionen bei auf den Wohnstationen untergebrachten Insassen und zur kurzfristigen Behandlung von Insassen anderer Justizanstalten.