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Besuchsanmeldung per E-Mail: ftzasten.besuch@justiz.gv.at


Telefonische Anmeldung:

Telefon Nr.: +43 7224 66160-0450

Montag bis Donnerstag : 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Besuchszeiten für Angehörige:

Dienstag bis Samstag und an Feiertagen: 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Häufigkeit und Dauer des Besuches:
Es sind derzeit mindestens 1x pro Woche eine ½ Stunde und wenigstens 1x innerhalb von 6 Wochen 1 Stunde Besuch möglich, Terminvereinbarung erforderlich.


Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Betreuungseinrichtungen:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Bei sonstigen Belangen wenden Sie sich bitte schriftlich an FTZAsten.Leitung@justiz.gv.at. Ihre Anfrage wird ehest möglich beantwortet.