Öffnungszeiten
Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag 8.00 bis 13.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 bis 15.30h. Die einzelnen Geschäftsabteilungen erreichen Sie am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 15.30h.
ACHTUNG: Für Vorsprachen zum Amtstag, für eine Familienberatung und Beglaubigungen sind Voranmeldungen erforderlich.
Familienberatung: Dienstag 8.00 bis 14.00 Uhr (3. Stock, Zimmer 320).
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 1 245 27
Fax: +43 1 245 27 309399
Adresse
1020 Wien
Taborstraße 90 - 92
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt vor dem Eingang in der Taborstraße befinden sich die Haltestellen der Straßenbahnlinien 2 und 5.
Die Haltestelle der Linie 2 befindet sich schräg gegenüber dem Haupteingang, die Haltestelle der Linie 5 ca. 100 Meter in Richtung Am Tabor.
Parkmöglichkeiten
Im Bereich des Gerichtsgebäudes ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT74 0100 0000 0546 0621
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT93 0100 0000 0546 1637
BIC: BUNDATWW