Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtszeiten:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Telefonischer Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch und Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Amtstag:
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Termine bei Exekutionsrechtspfleger*innen und Außerstreitrechtspfleger*innen nur nach telefonischer Voranmeldung
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 1 707 63 17 -
Fax: +43 1 707 63 17 -392830
Adresse
2320 Schwechat
Schloßstraße 7
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus 171 bis Volksbank Schwechat oder Felmayergarten, Flughafenschnellbahn S 7 bis Station Schwechat,
Fußweg jeweils ca. 15 Minuten
Parkmöglichkeiten
Parkplätze sind auf dem Areal des Justizbildungszentrum nur eingeschränkt vorhanden.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT09 0100 0000 0546 0724
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT98 0100 0000 0546 1644
BIC: BUNDATWW