Bezirksgericht Villach

Öffnungszeiten
Amtsstunden
Montag – Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
JUSTIZ-SERVICECENTER
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr.Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
TelefonNr.: 04242/26726-DW 98
Telefonischer Parteienverkehr
Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle
Montag – Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Familien- und Scheidungsberatung:
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Zimmer 6 / Erdgeschoss (Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.)
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte denken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten gibt es vor dem Amtsgebäude im Bereich der Peraustraße (Kurzparkzone) und im Parkhaus in der Hausergasse neben dem Amtsgebäude.
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist über den Haupteingang von der Peraustraße aus erreichbar. Dort befindet sich auch ein Personenlift.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch